Aufgrund der sommerlich hohen Temperaturen und der Trockenheit ist die Brandgefahr in diesen Tagen deutlich erhöht.
Wir bitten Sie daher, nicht nur im Wald oder in Waldesnähe in besonderem Maße vorsichtig zu sein, sondern möchten eindringlich darauf hinweisen Zufahrten, Wege und alle Straßen in den Ortsgemeinden, nicht durch parkende Fahrzeuge zu beengen oder ganz zu blockieren.
Auch im Ort kann es zu Bränden kommen und die Feuerwehr und andere Rettungskräfte müssen schnell reagieren können. Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind größer und breiter als ein üblicher PKW und die Rettungskräfte sind daher auf die Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen. Es geht wertvolle Zeit verloren, wenn die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auf Ihrer Anfahrt zum Einsatzort durch parkende Fahrzeuge behindert werden.
Daher bitten wir alle Verkehrsteilnehmer darum beim alltäglichen Parken folgende Punkte StVO-konform dringend zu berücksichtigen:
– Nicht an Kreuzungen und Einmündungen parken (mind. 5 m Abstand zur Einmündung).
– Eine Mindestdurchfahrtsbreite für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge von 3,05m muss gegeben sein- besonders in engen Straßen und Engstellen ist hierauf genau zu achten.
– Feuerwehrzufahrt
Keine beschilderten Feuerwehrzufahrten blockieren. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen immer freigehalten werden.
– Parken Sie nur in den dafür vorhergesehenen Parkflächen.
– Nicht im Haltverbot oder in Haltverbotszonen parken.
– Hydranten dürfen nicht versperrt werden und müssen jederzeit zugänglich sein.
– Ihr Auto muss so geparkt werden, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben.
Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Steht das parkende Fahrzeug für die Feuerwehr-und Rettungsfahrzeuge zudem behindernd, fallen diese Bußgelder höher aus, denn es können Menschenleben auf dem Spiel stehen und jede Sekunde zählt.
Denken Sie diesbezüglich auch an Ihre Familie, Freunde und Nachbarn… und auch Ihnen selbst soll im Ernstfall geholfen werden können.
Wir bitten daher um Beachtung, gegenseitige Rücksichtnahme und die Mithilfe von allen.
Ihre Verbandsgemeinde Freinsheim
Örtliche Ordnungsbehörde
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